Einsatzformationen
Unsere Sanitätsgruppe besteht derzeit aus etwa 30 aktiven Helferinnen und Helfern. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben. So betreuen sie unsere Blutspendetermine oder Veranstaltungen im Sanitätsdienst. Auch für den Notfall – wie ein Zugunglück oder Großbrand – sind sie bestens gerüstet und für den Schutz unserer Bevölkerung im Einsatz.
Unsere Einsatzgruppe Bereitschaft ist zur Absicherung der Bevölkerung in Plüderhausen vorgehalten.
Aktuell sind wir ca. 10 Aktive Helfer welche sich in der Einsatzgruppe engagieren.
Ebenfalls stehen den Helfer 2 Fahrzeuge und ein Anhänger für die Einsätze zur Verfügung.
Alarmiert werden wir zu allen Brandeinsätzen in Plüderhausen, zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Plüderhausen über unsere Funkmeldeempfänger.
Durch die Änderung der Struktur des Katastrophenschutzdienstes in Baden-Württemberg wurden die Einheiten des Sanitätsdienstes neu geordnet.
Eine der Änderungen war die Aufstellung sogenannter „Schnelleinsatzgruppen“ als schnell einsetzbare Einsatzformation bei Massenanfall von Verletzten.
Diese Taktische Einheit in Gruppenstärke mit mindestens 9 Einsatzkräften und 2 Fahrzeugen die im Bedarfsfall über einen Funkmeldeempfänger alarmiert werden.
Die „Schnelleinsatzgruppe Behandlung“ welche ein Teil der Einsatzeinheit 2 – Unteres Remstal besteht aus den Bereitschaften Plüderhausen und Urbach.
Ein Schadensereignis mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten ist – bei entsprechendem Ausmaß – nicht mehr alleine mit den Ressourcen eines Landkreises zu beherrschen. Da die bisherigen regionalen oder organisationseigenen Konzepte zur überörtlichen Hilfeleistung untereinander nur eingeschränkt kompatibel sind, ist zur effektiven Abarbeitung von komplexen Schadenslagen eine Standardisierung von Leistungen erforderlich. Ziel ist, im Ereignisfall gezielt die fehlenden Leistungen landesweit anzufordern und Einsatzkräfte aus anderen Kreisen in die bereits an der Einsatzstelle bestehenden Strukturen einzubinden.
Um dies zu erreichen, wird das Modul Katastrophenschutz [2] (Kapitel II Ziffer. 2.3), das den bisherigen Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten „Sanität und Betreuung“ des Fachdienstes Sanitäts- und Betreuungsdienst des Katastrophenschutzdienstes (VwV Stärke und Gliederung [8]) entspricht, neu strukturiert und die Einsatzeinheiten werden über ihre Leistungsfähigkeit definiert.
Das Modul Katastrophenschutz umfasst Einsatzeinheiten (EE), die zusätzlich zu ihrer Grundausstattung eine Zusatzausstattung zur Erstversorgung bzw. zur Behandlung erhalten. Die EE-Erstversorgung und die EE-Behandlung unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Zusatzausstattung.
– Die EE-Erstversorgung integriert eine Schnelleinsatzgruppe–Erstversorgung (SEG-E) gemäß Konzept
– Die EE-Behandlung verfügt über die ergänzende Ausstattung für den Betrieb eines Behandlungsplatzes 25
– Das Land plant, die Einsatzeinheiten mit einer ungeraden Nummer (erste, dritte, fünfte, …) in einem Stadt-/Landkreis mit der Zusatzausstattung Erstversorgung, die Einsatzeinheiten mit einer geraden Nummer mit der Zusatzausstattung Behandlung auszustatten.
Für den Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes 25 sind grundsätzlich zwei Einsatzeinheiten notwendig. Idealerweise eine EE-Erstversorung und eine EE-Behandlung.
Durch die neue Struktur der Einsatzeinheiten werden sowohl deren Einsatzmöglichkeiten im Sanitäts- und Betreuungsdienst als auch der Einsatz der 1. und 2. Welle nach Ziff. 2.3 optimiert.
Die Einsatzeinheiten Erstversorgung und Behandlung werden in Leistungsmodule gegliedert:
Einsatzeinheit-Erstversorgung | Einsatzeinheit-Behandlung |
Leistungsmodul Führung | Leistungsmodul Führung |
Leistungsmodul Erstversorgung | Leistungsmodul Behandlung |
Leistungsmodul Transport | Leistungsmodul Transport |
Leistungsmodul Betreuung und Logistik | Leistungsmodul Betreuung und Logistik |
Leistungsmodul Technik und Sicherheit | Leistungsmodul Technik und Sicherheit |
Lediglich die Leistung und die Schnittstellen der Leistungsmodule sind definiert. Die technische Umsetzung, insbesondere die Art der einzusetzenden Fahrzeuge und Geräte, ist als Mindeststandard definiert. Der Leistungsträger kann zur Optimierung weitere Ressourcen einbinden. In Abbildung 1 ist die materielle Mindestausstattung der Einsatzeinheiten exemplarisch dargestellt.